Lese – Rechtschreibstörung

Seit Beginn des Schuljahres 2016/17 gibt es für den schulischen Nachteilsausgleich bei einer Lese-und Rechtschreibstörung neue Richtlinien. Zukünftig wird nicht mehr unterschieden zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreib-Schwäche.

Betroffene Eltern stellen einen Antrag über die Klassenlehrkraft bezüglich der gewünschten Nachteilsausgleiche oder des gewünschten Notenschutzes.

Hier finden Sie ggf. weitere Informationen: https://www.legasthenie-bayern.de

https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/muenchen/fragen_paed_psy/legasthenie/