Klassenelternsprecher

Der Klassenelternsprecher (KES) nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahrnimmt: 

  • Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen. 
  • Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen. 
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen. 
  • Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht Aufgabe des KES, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.